Kleines Regelwerk (Kinder & Jugendliche)
Am Spielfeldrand wird oft diskutiert, unter welchen Bedingungen Vereinswechsel möglich sind. Vorab: Die Regel der Profis werden (Gott sei Dank!) nicht angewandt. Ein Wechsel ist also immer und jederzeit möglich.
- Dennoch, auch im Jugendbereich gibt es klare Regelungen. In den Durchführungsbestimmungen gibt es altersspezifische Vorgaben.
- Für alle gilt:
- - Für Freundschaftspiele sind Spieler aller Jahrgänge sofort spielberechtigt.
- Bei Pflichtspielen (Meisterschaft/Pokal) gilt es, Einschränkungen zu beachten.
- Jahrgänge von Bambinis bis zu E-Jugend:
- - Bambinis sind sofort spielberechtigt, sobald dem Verein der Spielerpass vorliegt.
- Spieler:innen der F- und E-Jugend dürfen bei einem saisonübergreifenden Wechsel ab 01.08. spielen. Dafür muss dem abgebenden Verein im Juni eine Abmeldung vorliegen. Bei späterer Abmeldung muss die Kicker noch 2 Monate warten. Eine (Nicht-)Zustimmung des abgebenden Vereins hat hier noch keine Auswirkung auf die Fristen.
- Jahrgänge von D-Jugend bis zur A-Jugend:
Stimmt der abgebende Verein einem Wechsel (formal) nicht zu, sind die Kicker ersteinmal für Pflichtspiele gesperrt:
- - saisonübergreifend (Wechsel Mai/Juni): Die Wartezeit für Pflichtspiele verlängert sich vom 01.08. auf den 01.11.
- innerhalb einer Saison: Die Wartezeit für Pflichtspiele verlängert sich von 3 auf 6 Monate nach der Abmeldung, längstens 6 Monate nach dem letzten Spiel.
Die Regularien verdeutlichen, wie wichtig es für wechselwillige Spieler:innen ist, mit dem abgebenden Verein (Trainer, Betreuer, oder Jugendvorstand …) fair, also frühzeitig und offen zu reden.
„Sprechenden Menschen kann geholfen werden“ ist keine leere Wort-Hülse!
PS: Den Mitgliedsantrag findet Ihr übrigens - neben vielen anderen Informationen - in unserem Downloadcenter