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Kleines Regelwerk (Kinder & Jugendliche)

Am Spielfeldrand wird oft diskutiert, unter welchen Bedingungen Vereinswechsel möglich sind. Vorab: Die Regel der Profis werden (Gott sei Dank!) nicht angewandt. Ein Wechsel ist also immer und jederzeit möglich.

  • Dennoch, auch im Jugendbereich gibt es klare Regelungen. In den Durchführungsbestimmungen gibt es altersspezifische Vorgaben.

  • Für alle gilt:
  • - Für Freundschaftspiele sind Spieler aller Jahrgänge sofort spielberechtigt.

- Bei Pflichtspielen (Meisterschaft/Pokal) gilt es, Einschränkungen zu beachten.

  • Jahrgänge von Bambinis bis zu E-Jugend:
  • - Bambinis sind sofort spielberechtigt, sobald dem Verein der Spielerpass vorliegt.

- Spieler:innen der F- und E-Jugend dürfen bei einem saisonübergreifenden Wechsel ab 01.08. spielen. Dafür muss dem abgebenden Verein im Juni eine Abmeldung vorliegen. Bei späterer Abmeldung muss die Kicker noch 2 Monate warten. Eine (Nicht-)Zustimmung des abgebenden Vereins hat hier noch keine Auswirkung auf die Fristen.

  • Jahrgänge von D-Jugend bis zur A-Jugend:

Stimmt der abgebende Verein einem Wechsel (formal) nicht zu, sind die Kicker ersteinmal für Pflichtspiele gesperrt:

  • - saisonübergreifend (Wechsel Mai/Juni): Die Wartezeit für Pflichtspiele verlängert sich vom 01.08. auf den 01.11.

- innerhalb einer Saison: Die Wartezeit für Pflichtspiele verlängert sich von 3 auf 6 Monate nach der Abmeldung, längstens 6 Monate nach dem letzten Spiel.

Die Regularien verdeutlichen, wie wichtig es für wechselwillige Spieler:innen ist, mit dem abgebenden Verein (Trainer, Betreuer, oder Jugendvorstand …) fair, also frühzeitig und offen  zu reden.

Sprechenden Menschen kann geholfen werden“ ist keine leere Wort-Hülse!


PS: Den Mitgliedsantrag findet Ihr übrigens - neben vielen anderen Informationen - in unserem Downloadcenter