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Dienstag, 23.11.2021 21:48 Uhr | Tobias Brambrink

Hygiene- und Infektionsschutzkonzept

Am vergangenen Dienstag (23.11.) wurde auf Basis der wieder steigenden Infektionszahlen die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vorgestellt. Da diese schon am darauffolgenden Mittwoch (24.11.) in Kraft trat, musste die in 2020 gegründete Arbeitsgruppe zügig ein neues Konzept auf die Beine stellen.

Neben den bekannten AHA-Regeln besteht die wesentliche Änderung sicherlich darin, dass ab sofort alle Mitglieder, Sportler & Besucher ab dem vollendeten 16. Lebensjahr einen s.g. „2G-Nachweis“ mitführen müssen, wenn sie das Vereinsgelände betreten.  Das heißt, jeder muss entweder genesen oder vollständig geimpft sein.

Auch innerhalb der Vereinsgastronomie gilt die 2G-Regel. Darüber hinaus muss im Innenraum darüber hinaus ein medizinischer Mundschutz getragen werden (OP-Maske oder FFP2).

Der Vorstand weist auch durch Beschilderung an den Eingängen auf die neuen Zugangsbeschränkungen hin und wird stichprobenartige Kontrollen durchführen. Auch weist der Vorstand darauf hin, dass Zuwiderhandlungen einschneidende Konsequenzen haben werden. So ist es im Sinne des Infektionsschutzes denkbar, dass das Vereinsgelände für Besucher gesperrt wird oder gar der Trainingsbetrieb eingestellt werden muss.

Die 2G+-Regel genesen oder (geimpft + tagesaktuell getestet) ist keine Vorschrift, wird aber seitens des Vereins empfohlen, um auch das persönliche Umfeld in Zeiten rekordverdächtiger Infektionszahlen weiter zu schützen. Dafür steht auf dem Sportgelände nach wie vor die vereinsbetriebene Corona-Teststation zur Verfügung.

Bleibt gesund!



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